Händlerinformationen und Marktordnung für den Weihnachtsmarkt Villa Wewersbusch
Veranstalter: Villa Wewersbusch e.V., Wewersbusch 15, 42555 Velbert
Veranstaltungsort: Gelände der Villa Wewersbusch, Wewersbusch 15, 42555 Velbert-Langenberg
Öffnungszeiten des Marktes:
Freitag, 06. Dezember 2019 von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Samstag, 07.Dezember 2019 von 13:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Sonntag, 08. Dezember 2019 von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Die Hütten können ab Donnerstag, 05. Dezember 2019 bezogen werden (oder nach vorheriger Absprache des Veranstalters). Eigene Hütten/Stände können nur nach Absprache mit dem Veranstalter aufgestellt werden. Die Hütten müssen am Montag, 09. Dezember 2019 bis 20:00 Uhr leer und gesäubert verlassen werden. Schrauben und Nägel müssen entfernt sein.
Preise für Hütten ohne Gastronomie:
1/1 Hütte 4 mtr 150,00 EUR/Wochenende
1/2 Hütte 2 mtr 75,00 EUR/Wochenende
Preise für Hütten mit Gastronomie:
1/1 Hütte 4 mtr (Verkauf von Speisen und/oder Getränken) 500,00 EUR/Wochenende
1/2 Hütte 2 mtr (Verkauf von Speisen und/oder Getränken) 350,00 EUR/Wochenende
1/1 Hütte 4 mtr (Verkauf von Speisen und/oder alk. Getränken) 575,00 EUR/Wochenende
1/2 Hütte 2 mtr (Verkauf von Speisen und/oder alk. Getränken) 425,00 EUR/Wochenende
1/1 Hütte 4 mtr (Verkauf von alk. Getränken) 375,00 EUR/Wochenende
1/2 Hütte 2 mtr (Verkauf von alk. Getränken) 225,00 EUR/Wochenende
Über die Zulassung und Platzierung der Aussteller entscheidet der Veranstalter.
Müll ist zu vermeiden. Alle Teilnehmer verpflichten sich, ihren Platz und Hütte während des Marktes und nach Beendigung sauber und frei von Unrat zu verlassen, das gilt auch für die Weihnachtsbäume, Dekoartikel in der Hütte sowie besonders Nägel und Schrauben. Bei Nichteinhaltung berechnet der Veranstalter eine Gebühr von 100,00 EUR. Teilnehmern aus dem Bereich Essn und Trinken wird ein „Informationsblatt des Ordnungsamtes“ zur Verfügung gestellt. Die dortigen Anweisungen sind zwingend einzuhalten. Ebenso sind die Teilnehmer für die bereitgestellten Sitzgelegenheiten verantwortlich (Sauberkeit und Ordnung, Müllbeseitigung). Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter nicht fristgerecht nachgekommen sind, können von der Zulassung ausgeschlossen werden.
Alle Hütten sind mit einem gut sichtbaren Namensschild zu versehen. Für Beleuchtung hat jeder selbst zu sorgen incl. Kabel, Strahler etc. Da die Hütten nicht zu 100% gegen Nässe dicht sein können, liegt eine Eigenverantwortung zur Absicherung von Schäden bei den Mietern vor (siehe Anmeldeformular). Die Hütten sind während der o. g. Öffnungszeiten offen zu halten. Bei vorzeitiger Schließung berechnet der Veranstalter eine Gebühr von 50,00 EUR je angefangene Stunde.
Der zeitgerechte Eingang der Anmeldung, Bezahlung der Rechnung, die gleichzeitig als schriftliche Bestätigung der Villa Wewersbusch GmbH dient, sind bindend, ebenso der dann ausgewiesene Standplatz. Den Anweisungen des Organisationsteams ist Folge zu leisten.
Die Villa Wewersbusch GmbH übt innerhalb des Weihnachtsmarktes das Hausrecht aus. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Marktordnung ist die Villa Wewersbusch GmbH berechtigt, die Hütte/den Platz zu schließen oder räumen zu lassen.
Die Villa Wewersbusch GmbH hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Jegliche Haftung für Schäden und das Abhandekommen ist ausgeschlossen. Die Ausstellungsware muss außerhalb der Öffnungszeiten vom Stand entfernt sein. Die Villa Wewersbusch GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht vertretenden Gründen gezwungen, den Ausstellungsbereich oder Teile davon vorübergehend oder auf Dauer zu räumen, die Veranstaltung zu verschieben oder zu verkürzen, so können sich hieraus keine Rechte, insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Veranstalter herleiten. Erfüllungsort/Gerichtsstand ist Velbert. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Veranstalter ist der Text dieser Marktordnung maßgebend.
Erfüllungsort/Gerichtsstand ist Velbert. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Veranstalter ist der Text dieser Marktordnung maßgebend.